Freie Meinungsäusserung unter Druck
Schon der Besitz potenziell Hass-erzeugender Materialien kann geahndet werden, ebenso müsste der Angeklagte mittels Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen. Auch soll die Strafverfolgung vereinfacht werden. Der neue Gesetzesentwurf nennt auch weitere «geschützte Minderheiten».
Entrechtlichung der Eltern
Die Eltern werden rechtlich zu hilflosen Zuschauern degradiert.
Der Kaiser gilt auch als bekleidet, wenn er unbekleidet ist
Ursprünglich hiess es in § 3 des Gesetzes, dass unter «gentechnisch veränderter Organismus» ein Organismus zu verstehen ist, «dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt».
Verlogen, dumm und diffamierend
Jetzt laufen Abtreibungsbefürworter Sturm gegen die Erstellung einer solchen Studie. Die Vorsitzende der «Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen» (ASF), Maria Noichl, bezeichnete es als «Wahnsinn, so etwas zu tun».
Vorstoss zur Änderung des Grundgesetzes
Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes regelt den Schutz vor Diskriminierung: «Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.