Der Kaiser gilt auch als bekleidet, wenn er unbekleidet ist
Ursprünglich hiess es in § 3 des Gesetzes, dass unter «gentechnisch veränderter Organismus» ein Organismus zu verstehen ist, «dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt».