Vorstoss zur Änderung des Grundgesetzes
Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes regelt den Schutz vor Diskriminierung: «Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.