Tausende Unterschriften sind plötzlich ungültig
In der Broschüre «Stimmrechtsbescheinigung» der Bundeskanzlei ist festgehalten, dass «Namen, Vornamen und Unterschrift eigenhändig» auf einem Unterschriftenbogen ausgefüllt werden müssen.
Vorstoss zur Änderung des Grundgesetzes
Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes regelt den Schutz vor Diskriminierung: «Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

