Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes regelt den Schutz vor Diskriminierung: «Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» Die Initiative hält es für notwendig, Artikel 3 um die Begriffe «sexuelle Identität« und «sexuelle Orientierung» oder «geschlechtliche Identität» zu erweitern.
Der «Wächterruf – Gebetsnetz für Deutschland» kritisiert die geplante Änderung des Grundgesetzes, da das Grundgesetz mit dem Begriff «Geschlecht» ein objektives Merkmal nennt, welches alle Menschen (und ihre «sexuelle Identität») im Grunde genommen mit einschliesst. Zudem unterstreiche der allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3, Abs.1, GG dies deutlich: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Eine Änderung der Verfassung ist also überflüssig.
Problematisch sei auch, dass dem Begriff der «sexuellen Identität» keine eindeutige (wissenschaftliche) Definition zugrunde liege. Diese unterliege vielmehr dem Zeitgeist, das heisst gesellschaftlichen Entwicklungen, Wandlungen und Neudeutungen. Der «Wächterruf» weist darauf hin, dass dieser Begriff in den vergangenen Jahren um alle möglichen sexuellen Präferenzen erweitert worden ist. Manche befürchten, dass pädophile Präferenzen oder eine polygame Orientierung in Zukunft einmal auf diesem Weg Akzeptanz finden könnten. Den Befürwortern der Initiative gehe es um einen zunehmend weiteren Einfluss auf das gesellschaftliche Denken. Der Schutz vor Diskriminierung sei ja bereits ausreichend verankert. Das Ziel sei, gesellschaftliche Akzeptanz für Lebensmodelle zu schaffen, die Ehe und Familie als göttlicher Grundordnung widersprechen. Der «Wächterruf» fordert zum Gebet dafür auf, dass diese Initiative keine Mehrheit findet.
(Artikel aus factum 04/2018)