
In der Broschüre «Stimmrechtsbescheinigung» der Bundeskanzlei ist festgehalten, dass «Namen, Vornamen und Unterschrift eigenhändig» auf einem Unterschriftenbogen ausgefüllt werden müssen. Bisher waren Bundeskanzlei und Gemeinden kulant gegenüber Ehepaaren, Familien mit volljährigen Kindern oder WG-Bewohnern, bei denen eine Person alle Angaben ausfüllte und die anderen dann unterschreiben liess. Doch damit ist nun Schluss. Die Bundeskanzlei wies die Gemeinden an, die bestehenden Vorschriften konsequent anzuwenden und solche Unterschriften ab sofort «alle für ungültig zu erklären». Als Ermessensspielraum soll höchstens noch eine Unterschrift als korrekt bescheinigt werden.
«Wir haben bemerkt, dass plötzlich viel mehr Unterschriften als ungültig taxiert wurden», sagt Linda Rosenkranz vom Mieterverband gegenüber Tamedia. Betroffene Initiativkomitees sprechen von einem «Fiasko». Auch die Stiftung für direkte Demokratie, welche verschiedene laufende Initiativen und Referenden bei der Unterschriftensammlung unterstützt, bemerkte, dass die Ungültigkeitsquote bei den Bescheinigungen einzelner Gemeinden plötzlich um rund fünf Prozentpunkte gestiegen ist. Hochgerechnet bedeute dies: «Zehntausende gültige Unterschriften könnten künftig gestrichen werden.» Die Stiftung fordert in einem offenen Brief1, dass die nun verschärfte Praxis wieder rückgängig gemacht wird. Der Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser von der Universität Zürich bezeichnet zwar auch die bisherige Praxis als «etwas schleierhaft», aber sie sei jahrelang geduldet worden. «Deshalb kann sie jetzt nicht Knall auf Fall geändert werden.
1 https://wecollect.ch/projekte/offener-brief-an-bundeskanzler-rossi
Meldung aus factum 01/2026