Freie Meinungsäusserung unter Druck
Schon der Besitz potenziell Hass-erzeugender Materialien kann geahndet werden, ebenso müsste der Angeklagte mittels Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen. Auch soll die Strafverfolgung vereinfacht werden. Der neue Gesetzesentwurf nennt auch weitere «geschützte Minderheiten».