Freie Meinungsäusserung unter Druck
Schon der Besitz potenziell Hass-erzeugender Materialien kann geahndet werden, ebenso müsste der Angeklagte mittels Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen. Auch soll die Strafverfolgung vereinfacht werden. Der neue Gesetzesentwurf nennt auch weitere «geschützte Minderheiten».
Böses wird gut
Die beiden Männer liessen in den USA ein mit den Samenzellen eines der beiden Männer gezeugten Kindes von einer Leihmutter austragen. Die US-Behörde bezeichnete in der Geburtsurkunde 2011 beide Männer als rechtliche Väter. Die Schweiz hingegen anerkannte nur den biologischen Mann als Vater.
Strafprozess gegen Pfarrer
Dekan Juhana Pohjola ist einem fünfstündigen Verhör unterzogen worden.
Aushöhlung der Elternrechte
Bereits der erste Satz mache klar, so von Beverfoerde, dass Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb der Familie kein Thema mehr ist, sondern dass die Erziehung in einer «sozialen Gemeinschaft» zu erfolgen habe.
Keine Belege für das Gericht
Die These von der drohenden und menschengemachten Klimaerwärmung wurde vor zwei Jahrzehnten vor allem durch diese anschauliche Darstellung zu einem gesellschaftspolitischen Megathema.
Für Glaubensfreiheit
Ärzte, Pfleger oder Medizinstudenten dürfen sich künftig von Verfahren distanzieren, die sie aufgrund persönlicher moralischer oder religiöser Vorstellungen ablehnen – wie etwa Abtreibungen und Sterbehilfe.
Verfolgung im Iran nimmt zu
Nasrin Sotoudeh wird staatsfeindliche Propaganda und Beleidigung des Revolutionsführers vorgeworfen. Weil sich die Anwältin für Frauen einsetzte, die gegen den Verschleierungszwang protestiert hatten, wurde sie zusätzlich noch wegen «Förderung der Prostitution» verurteilt.
Christen über Bord geworfen
Das berichtet der britische «Telegraph».
Beratung ist erlaubt
Dem Verein «Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e. V.» hatte das bayrische Kreisverwaltungsreferat zuvor die so genannte «Gehsteigberatung» vor einer Abtreibungsklinik untersagt. Das Verwaltungsgericht hat nun dieses Urteil aufgehoben (Az.: M 22 K 15.4369).