Zugang in alle Heime
Die bisherige Regelung beschränkt sich auf Heime, die im Auftrag der Gemeinden arbeiten und öffentliche Gelder beziehen.
«Düstere Woche in Westminster»
«Der Staat kann jetzt helfen, dich zu töten, wenn du zu alt bist, und wird dich nicht schützen, wenn du zu jung bist», sagte Peter Lynas, Leiter der Evangelischen Allianz. Er sprach von «einer düsteren Woche in Westminster über Abtreibung und Sterbehilfe».
Ein Dammbruch
Die Aufnahme der Sterbehilfe in das Gesetzbuch verstosse fundamental gegen den Hippokratischen Eid und das Grundprinzip der Pflege, die darauf abzielt, Linderung zu verschaffen und nicht zu töten, warnt die «Konferenz der Leiter von Religionsgemeinschaften in Frankreich».
Geniessend sterben?
Die Zimmer sind ab 700 Dollar aufwärts erhältlich. Die Kunden können sich einen Film ansehen und ein Glas Wein trinken, bevor die tödliche Injektion verabreicht wird.
«Die Dämme brechen»
Der Spielfilm «Plan 75» von Chie Hayakawa spielt im Japan der nahen Zukunft die Vision einer staatlich durchorganisierten «Agentur für Sterbehilfe» durch. Menschen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, wird der betreute Suizid nahegelegt, alles ist perfekt organisiert.
Kultur des Todes
2001 kam es zum Dammbruch in Europa: Die Niederlande legitimierten als erstes Land die Tötung auf Verlangen als aktive Sterbehilfe, Belgien folgte 2002. Seitdem dürfen sich Patienten, die bestimmte Kriterien erfüllen, auf eigenes Verlangen hin töten lassen.
Der Tesla zum Sterben
Sterbewillige können sich in der «Sarco» genannten Sterbekapsel zur letzten Ruhe legen und sich auf Knopfdruck töten. Die Kapsel füllt sich mit Stickstoff. Nach einer Minute sei man bewusstlos, nach fünf Minuten tot, sagt Nitschke.
Jedes Jahr mehr als 10 000 Selbsttötungen
Diese Zahlen gehen aus einer Broschüre der beiden grossen Kirchen mit dem Titel «Suizidprävention – Damit das Leben weitergeht» hervor.
Töten auf Verlangen
Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, das einem Arzt, der die «Tötung auf Verlangen» durchführen sollte, den Zugang verweigert hatte. Das Pflegeheim dürfe sich nicht in das Arzt-Patient-Verhältnis einmischen, so die Richter.
Missbrauchte Begriffe
Forscher der University of Nottingham und des Anscombe Bioethics Centre (Oxford) nahmen die Statistiken der vier amerikanischen Bundesstaaten unter die Lupe, in denen Beihilfe zur Selbsttötung schon seit Jahren legal ist.






