Töten auf Verlangen
Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, das einem Arzt, der die «Tötung auf Verlangen» durchführen sollte, den Zugang verweigert hatte. Das Pflegeheim dürfe sich nicht in das Arzt-Patient-Verhältnis einmischen, so die Richter.