Im Schatten des Aufschwungs
Mein Flugzeug ist um zwei Uhr gelandet. In der riesigen Empfangshalle drängeln sich die Reisenden, als gäbe es keine Nacht. Mehr als 63 Millionen Menschen jährlich benutzen den Indira-Gandhi-International-Airport in Delhi. Ich reihe mich in die mäandernde Schlange zur Visa-Kontrolle ein.
«Mein Leben ist nicht weniger wertvoll»
In dem seit 1967 geltenden Gesetz sind Abtreibungen in Grossbritannien bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt. Liegt dagegen eine «schwerwiegende lebensbeschränkende Erkrankung» vor, ist eine Abtreibung auch bis unmittelbar vor der Geburt zulässig.
«Moralisch bankrott»
Das berichtet die «Internationale Gesellschaft für Menschenrechte» und verweist darauf, dass dafür keine rechtliche Grundlage bestehe, da das Urteil der Berufungsverhandlung noch ausstehe. 2010 war Nadarkhani wegen «Abfall vom Islam» zum Tod durch den Strang verurteilt worden.
Der Tesla zum Sterben
Sterbewillige können sich in der «Sarco» genannten Sterbekapsel zur letzten Ruhe legen und sich auf Knopfdruck töten. Die Kapsel füllt sich mit Stickstoff. Nach einer Minute sei man bewusstlos, nach fünf Minuten tot, sagt Nitschke.
Verunsicherung bei christlichen Flüchtlingen
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hatte es als problematisch bezeichnet, dass Musliminnen mit Kopftuch Asylanträge von Christen bearbeiten. Er berichtete von einer christlichen Familie aus dem Irak, deren Asylantrag abgelehnt worden war.
Frucht der Beschwichtigung
Das erklärt der Präsident des International American Council on the Middle East and North Africa (IAC), der Harvard-Politologe Dr. Majid Rafizadeh. Er beruft sich auf Berichte des deutschen Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und von mehreren Menschenrechtsorganisationen.
Hilfe durch sachliche Information
(fa.) Wie Thomas Schührer betont, gehe es aber darum, sachlich über Abtreibung zu informieren – und bewusst zu machen, wie verbreitet die Tötung Ungeborener sei. In Baden-Württemberg werden jeden Monat 889 Ungeborene abgetrieben, so das Statistische Landesamt.
Töten auf Verlangen
Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, das einem Arzt, der die «Tötung auf Verlangen» durchführen sollte, den Zugang verweigert hatte. Das Pflegeheim dürfe sich nicht in das Arzt-Patient-Verhältnis einmischen, so die Richter.
Pakistan: täglich zwei Entführungen
Die Behörden verweigerten in der Regel die Ermittlungen, so der Menschenrechtsaktivist. In der Öffentlichkeit gelten diese Verbrechen meist nicht als Unrecht, schreibt der Buchautor Raymond Ibrahim, der dieses Thema recherchiert hat.
Ein bewegendes Zeugnis
Bei der diesjährigen Demonstration für das Recht auf Leben auch der ungeborenen Menschen kam es in Zürich zu einem denkwürdigen und bewegenden Zeugnis. Die 1981 geborene Adelina Blatter berichtete von ihrer ungewollten Schwangerschaft drei Jahre zuvor.