5000 Euro Strafe für ein Gebet
Um Abtreibungseinrichtungen sollen in Zukunft «Schutzzonen» von 100 Metern errichtet werden. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetzentwurf mit einem Bussgeld von 5000 Euro bestraft werden.
Gib gut auf dich acht
factum sprach mit Martin Mallory, Seelsorger und Berater für «Frontier Alliance International» (FAI) und weitere Missionsgesellschaften, über die Gefahren von Burnout bei Christen, besonders Missionaren, und die Bedeutung einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit und Erholung.
Beratung ist erlaubt
Dem Verein «Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e. V.» hatte das bayrische Kreisverwaltungsreferat zuvor die so genannte «Gehsteigberatung» vor einer Abtreibungsklinik untersagt. Das Verwaltungsgericht hat nun dieses Urteil aufgehoben (Az.: M 22 K 15.4369).


