Um Abtreibungseinrichtungen sollen in Zukunft «Schutzzonen» von 100 Metern errichtet werden. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetzentwurf mit einem Bussgeld von 5000 Euro bestraft werden. Strafbar ist ebenso, Schwangeren «falsche Tatsachen» über Abtreibungen zu erzählen. Deutschlands führende Lebensrechtler wie auch «Ärzte für das Leben» sehen in der Bundestagsentscheidung einen Angriff auf die Grundlagen der Demokratie. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA), Cornelia Kaminski, erklärte: «Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»
Auch führende Rechtswissenschaftler sehen diese Grundrechtseinschränkung als verfassungswidrig an. Immer wieder hob die Justiz in Urteilen hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Das Gesetz sei zudem unnötig, wie die Geschäftsführerin von Donum Vitae ausführte: Kein einziger Fall von «Belästigung» sei auch nur einer der 200 Beratungsstellen von Donum Vitae bekannt, kein einziger Fall aktenkundig, in dem jemand tatsächlich «belästigt» worden wäre und Strafanzeige gegen die Beter und Demonstranten gestellt hätte. «Ärzte für das Leben» sowie die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl bestätigten dies.
Auch Professor Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Giessen hält den Gesetzentwurf für überflüssig und übergriffig. Bedrohungen, Nötigungen und Beleidigungen seien schon jetzt geregelt, sagte er. Ungeachtet dessen war in der Bundestags-Debatte über ein angebliches «Spiessrutenlaufen» von Lebensschützern die Rede, die mit Fotos von «blutigen Föten» die Schwangeren «anpöbeln» würden. Die Vorsitzende des «Bundesverband Lebensrecht» (BVL), Alexandra Linder, erklärte, die Ampelkoalition wolle Abtreibung als «normale Gesundheitsversorgung» etablieren, das sei die «eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219 a)».
Dieses neue Gesetz ist klar gegen Christen gerichtet, die sich, den Geboten Gottes folgend, für das fundamentalste Menschenrecht, das Leben selbst, einsetzen und selbstlos in ihrer Freizeit helfen wollen. Und es ist ein weiterer Mosaikstein einer unchristlichen Regierung, die sich mit dem Fortbau ihrer sozialistischen Ideologie immer weiter von christlichen Werten entfernt.
Meldung aus factum 05/2024