«Wir können die sozial Unerwünschten nicht ausschliessen»
Der Verband verweist auf ein Urteil der Verfassungskammer des Gerichtshofes des Kantons Genf, demzufolge sind Gottesdienste ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürfen nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden.1 Eine Grundrechtseinschränkung muss
