
Die zahlreichen Rückmeldungen auf die am 16. Januar zu Ende gegangene Vernehmlassung zeigen: Der Regierungsrat hatte mit einem derart starken Echo offensichtlich nicht gerechnet. Nach Informationen der Sendung «10 vor 10» des Schweizerischen Radio und Fernsehen SRF erhielt der zuständige Regierungsrat, Bruno Damann von der Mitte-Partei, 2500 Reaktionen. Sie zeigen klar: Eine Impfflicht in Kombination mit einer Busse wird von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.
Konkret sieht der Entwurf des Gesundheitsgesetzes St. Gallen (GesG) vom 4. September 2025 eine neue Impfpflicht vor. Gemäss Art. 18 GesG könnte die Regierung Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären. Sie stützt sich dabei auf Artikel 22 des nationalen Epidemiengesetzes (EpG), wonach Kantone Impfungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen, für besonders exponierte Personen und für Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären kann, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Wer sich einer kantonal angeordneten Impfpflicht widersetzt, soll gemäss Art. 141 GesG mit bis zu 20 000 Franken gebüsst werden. In seinem Bericht zur Revision hält der Regierungsrat fest, die kantonale Bestimmung zur Impfpflicht sei «lediglich eine Ausführungsbestimmung» und bilde «nicht die eigenständige Grundlage eines kantonalen Impfobligatoriums».
Für Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter der Stiftung Zukunft CH, stellt sich deshalb die Frage, wie eine Busse für die Missachtung eines solchen Impfobligatoriums überhaupt auf kantonalem Recht beruhen könne. Er verweist auf Art. 83 EpG, der die Strafbestimmungen im Umgang mit übertragbaren Krankheiten regelt und genau festlegt, welche Verstösse strafbar sind. «Die Missachtung eines kantonalen Impfobligatoriums gehört nicht dazu», so Studer. Für ihn ist der Fall klar: «Eine Strafnorm, die auf einer nicht eigenständigen Grundlage aufbaut, kann nicht bestehen.» Wo der Bund eine Materie abschliessend regle, bleibe für kantonale Strafnormen schlicht kein Raum.
Studer verweist zudem auf die Parlamentsdebatte zum EpG, die deutlich zeige, dass der Bundesgesetzgeber ein Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen ermöglichen wollte, ohne den Kantonen die Möglichkeit zu geben, Druck oder Zwang auszuüben. Überdies stellten Impfungen «Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und in höchstpersönliche Rechte dar». Deshalb würde die Einführung einer Busse für den Verstoss gegen eine kantonale Impfpflicht «mit der persönlichen Freiheit in Artikel 10 Absatz 2 unserer Bundesverfassung in Konflikt geraten.»
Das «Aktionsbündnis freie Schweiz» (ABF Schweiz) schreibt denn auch: «Was sich hier zeigt, ist weit mehr als eine kantonale Gesetzesrevision. Es geht um rechtsstaatliche Grundlagen, demokratische Kontrolle und um die Konsequenzen aus der Corona-Zeit.» Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen offenbart mit seinem Vorstoss exemplarisch, wie wenig er daraus gelernt hat.
Meldung aus factum 02/2026