
Nicht in der Empörung stehen bleiben», sondern informieren und einbringen, dazu ermutigt Sophia Kuby im factum-Interview. Sophia Kuby von ADF International leitet weltweit Ausbildungsprogramme für christliche Führungskräfte im öffentlichen Raum. ADF International (Alliance Defending Freedom International) ist eine weltweit tätige Organisation, die sich für den rechtlichen Schutz von Grundfreiheiten und Menschenwürde einsetzt.
factum: Liebe Frau Kuby, Sie sind seit 2014 Teil der Anwaltsorganisation ADF International, seit 2018 als Direktorin für strategische Beziehungen und Ausbildung in Wien. Ihre Organisation setzt sich für Religionsfreiheit ein und für Menschen, die von Zensur betroffen sind. Wo ist in Europa die Meinungsfreiheit am meisten rechtlich eingeschränkt?
Sophia Kuby: Der genaue Vergleich ist gar nicht so einfach, aber wir sehen vielerorts in Europa gravierende Einschränkungen in die Meinungsfreiheit. Spanien hat weitreichende Hassrede- beziehungsweise Zensurgesetze, Finnland zieht seit Jahren die Aufmerksamkeit der Medien auf sich wegen des Falls Päivi Räsänen. Die ehemalige Innenministerin wurde angeklagt, weil sie in einem Tweet ihre christlichen Ansichten über Liebe und Sexualität gemeinsam mit einem Bibelvers äusserte. Dafür steht sie nun im siebten Jahr vor Gericht, mittlerweile ist der Fall am Obersten Gerichtshof angekommen.
Aber Deutschland ist das Land, das Massstäbe setzt. 2017 wurde das Netzwerksdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Das war das erste Gesetz, das in den Möglichkeiten der Löschung von Meinungsäusserung online sehr weit ging. Deutschland ist Trendsetter im negativen Sinn. Dieser Mechanismus der Inhaltskontrolle wurde mit dem Digital Services Act, der auf ähnliche Art online Kommunikation reguliert und für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtlich bindend ist, auf europäische Ebene ausgeweitet. Da war auch wieder Deutschland die treibende Kraft.
factum: Was haben solche Gesetze für Folgen?
Kuby: Der Digital Services Act führt vage Begrifflichkeiten ein wie zum Beispiel «illegale Inhalte». Es gibt 27 EU-Mitgliedsstaaten, in denen das im Detail sehr Unterschiedliches bedeuten kann. So kann auch in einem Land absolut legitime Meinungsäusserung plötzlich unter Verdacht kommen, eine mancherorts strafbare Beleidigung zu sein. Es gibt Meldemechanismen bei Plattformen und diese sind mit ausserordentlich hohen Strafen bedroht, sollten sie diese Inhalte nicht umgehend löschen. Das führt dazu, dass sie Inhalte im Zweifelsfall viel öfter löschen als nötig, um nicht das Risiko einer hohen Strafe einzugehen. Das Ergebnis ist eine Cancel Culture und eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Früher ist ein Fall, der die Meinungsfreiheit betraf, vor Gericht gekommen und es gab darüber tiefgehende Auseinandersetzungen. Jetzt hat man einen Rechtsrahmen, in dem private Angestellte der Online-Plattformen beziehungsweise Algorithmen entscheiden, wer was noch sagen darf.
factum: Apropos Beleidigung. Wie viele Klagen gibt es eigentlich von Politikern wegen Beleidigung und wer zahlt die teuren Rechtskosten?
Kuby: Es geht in die Tausende alleine in Deutschland. 2021 wurde ein neuer Straftatbestand in Deutschland geschaffen: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB). Seitdem gibt es inflationär viele Verfahren, in denen Politiker Bürger wegen Beleidigung anzeigen, was viele Strafrechtler wie zum Beispiel Professor Holm Putzke kritisieren. Bekannte Fälle sind die des Journalisten David Bendels, der zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er eine Fotomontage der damaligen Innenministerin Nancy Faeser gepostet hatte, auf der sie ein Schild hielt mit der Aufschrift «Ich hasse die Meinungsfreiheit». Auch kommt mir die Anzeige des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck in den Sinn, weil ihn ein Bürger öffentlich als «Schwachkopf» bezeichnet hatte. Solche Anzeigen von Politikern gegen Bürger zahlt der Steuerzahler. Der Bürger jedoch muss jede Anwaltsstunde aus eigener Tasche zahlen. Bisher galt, dass eine Person des öffentlichen Lebens so etwas aushalten können muss, da sie sonst für ein politisches Amt ungeeignet ist. Eine Demokratie lebt ja davon, dass man diese auch kritisieren darf. Die Anforderungen für eine strafbare Beleidigung waren früher viel höher.
factum: Auch sogenannte Hassrede steht heutzutage häufig in der Kritik. Was ist das Problem an dem Begriff «Hassrede»?
Lesen Sie das ganze Interview in factum 02/2026