Ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch ist gescheitert. Es bleibt dabei: Die Beleidigung und Verleumdung von Politikern kann hart bestraft werden.
Bettina Hahne-Waldscheck
22. März 2026

440 Abgeordnete aus den Reihen der Union, der SPD, der Grünen und der Linken stimmten für die Beibehaltung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen und folgten damit einer Beschlussempfehlung, die zuvor der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz formuliert hatte. Nur 133 Parlamentarier stimmten für die Streichung des in die Kritik geratenen Paragrafen, weil er von Politikern seit einigen Jahren immer mehr dazu missbraucht wird, um gegen missliebige Personen vorzugehen, deren Äusserungen und Kritik eigentlich auf einem rechtsstaatlichen Fundament basieren. Denn auch ohne diesen Paragrafen gäbe es im Strafgesetz (§ 185 StGB) die Möglichkeit, Äusserungen, die nicht mehr von der Meinungs- und Redefreiheit gedeckt sind, zu ahnden.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, verwies bei seiner Antragsstellung auf die steigende Zahl der Beleidigungs-Verfahren. 2022 gab es rund 1400 solcher Verfahren, im Jahr 2024 bereits 4500. Brandner erwähnte den bekannt gewordenen Fall um ein «Schwachkopf»-Meme von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), (s. a. Gefährdung der Demokratie, S. 22). Zudem habe kürzlich erst der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn den Paragrafen 188 streichen wollen. Grundidee sei es gewesen, «Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen». Inzwischen sei aber der Eindruck entstanden, «die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen». Dies sei das Gegenteil von Gleichheit vor dem Gesetz, machte auch Brandner deutlich. Nichtsdestotrotz hat der Bundestag nun entschieden: Der Sonder-Paragraf für Politiker bleibt. Wer eine Person des politischen Lebens beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten.

Meldung aus factum 02/2026