Das Parlament des Kantons Zürich will, dass Sterbehilfeorganisationen in Zukunft auch in privaten Alters- und Pflegeheimen und Spitälern Zugang erhalten.
factum-Redaktion
10. März 2026

Die bisherige Regelung beschränkt sich auf Heime, die im Auftrag der Gemeinden arbeiten und öffentliche Gelder beziehen.

Die Initiative des Komitees «Selbstbestimmung am Lebensende» verlangt, dass anerkannte Sterbehilfeorganisationen neben allen Alters- und Pflegeheimen auch Zutritt zu Spitälern und Psychiatrien erhalten. Diese Regelung ging dem Parlament zu weit, es nahm aber einen Gegenvorschlag mit 108 zu 63 Stimmen an, der Psychiatrien sowie ambulante Arztpraxen und Gefängnisse von der neuen Regel ausschliesst. Die Gegner sehen einen Übergriff in den intimen Bereich von sehr persönlichen Entscheiden. Es gehe um eine Handvoll christlicher Altersheime, rund zwei Dutzend, die keine Sterbehilfe wollen. Der definitive Entscheid soll in einer künftigen Sitzung gefällt werden. Weil ein Referendum absehbar ist, dürfte letztlich das Volk entscheiden.

Meldung aus factum 02/2026