Die Schweiz beschliesst den Wechsel auf Individualbesteuerung. Linke wollen traditionelle Familien schwächen, Liberale wirken als Steigbügelhalter. Das letzte Wort soll das Volk haben.
Raphael Berger
26. August 2025

«Bei der geplanten Individualbesteuerung geht es um einen grundlegenden Systemwechsel», führt der Jurist und Mitarbeiter der Stiftung Zukunft CH, Ralph Studer, aus. Er verdeutlicht damit den gesellschaftspolitischen Richtungsentscheid hinter dieser Vorlage. Er und Regula Lehmann, ebenfalls Mitarbeiterin bei Zukunft CH, legen in einem gemeinsamen Text dar, dass die Ehe mit der Individualbesteuerung als «bisherige Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst» wird. «Eine bewusst von den Ehepaaren gewählte Einheit soll aufgebrochen werden.» Doch dies widerspreche der Logik, dem Wesenskern und der Institution Ehe.

Eine «Familienstrafe»

Hintergrund der geplanten Individual­besteuerung ist das jahrzehntelange Ringen in der Schweiz über die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» – also darüber, dass Ehepaare mit ähnlichem oder hohem Einkommen bei der Bundessteuer oft stärker belastet werden als unverheiratete Paare und Einverdiener-Familien. Eine Reform dieses Missstandes ist also berechtigt. Doch mit der nun geplanten Vorlage werden die Benachteiligten einfach verlagert. Leidtragende sind neu «vor allem Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen», so Studer. Diese würden eine «deutliche Mehrbelastung» erfahren. Andreas Gafner, Nationalrat der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), sagt denn auch: «Die Vorlage gibt vor, die Heiratsstrafe abzuschaffen – in Tat und Wahrheit führt sie neu aber eine ‹Familienstrafe› ein.»

Nach langen politischen Verhandlungen haben die beiden Parlamentskammern der Schweiz, National- und Ständerat, nämlich beschlossen, künftig sämtliche Steuerpflichtigen unabhängig vom Zivilstand individuell zu besteuern. Der Entscheid fiel denkbar knapp aus: Im Ständerat stimmten 23 Mitglieder mit Ja und 22 mit Nein bei Stichentscheid von Ratspräsident An­drea Caroni. Im Nationalrat waren es 101 Ja- gegen 93 Nein-Stimmen. Die Vorlage ist der durch Regierung (Bundesrat) und Parlament ausgearbeitete indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits­initiative der FDP-Frauen. Bundesrat und Parlament nahmen bei ihren Beratungen die wichtigsten Anliegen der Initiative auf.

Tatsächlich wird laut Aussagen des Bundesrats beim geplanten Wechsel auf die Individualbesteuerung die Steuerlast für eine Mehrheit der Steuerpflichtigen sinken. Besonders Doppelverdienerpaare mit ähnlichen Einkommen profitieren. Unverheiratete Paare mit Kindern müssten zwar mit einer höheren Steuerlast rechnen, die jedoch durch die Erhöhung des Kinderabzugs und die Tarifanpassung stark abgefedert und bei tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt kompensiert werden soll. Der Bundesrat rechnet mit Mindereinnahmen von jährlich 600 Millionen Franken für den Bund. Da die Individualbesteuerung auf sämtlichen Ebenen umgesetzt werden soll, müssten auch die Kantone ihre Gesetze anpassen. Die finanziellen Auswirkungen auf sie sind unbekannt und wurden bisher wenig thematisiert.

Widerstand formiert sich

Vielmehr weisen die Kantone auf den enormen administrativen Mehraufwand hin, der bei diesem Systemwechsel auf sie zukommen würde. Geschätzte 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen müssten sie bewältigen. Nach Schätzungen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bräuchte es dafür 2000 neue Beamte. Die Folge: Kosten in Milliardenhöhe. Die kantonalen Finanzdirektoren wollen deshalb das bisher kaum genutzte Instrument des Kantonsreferendums ergreifen und ermuntern die Kantone dazu, das Gesetz zur Abstimmung zu bringen – dafür braucht es acht Kantone.

Das Referendum ergriffen hat auch ein überparteiliches Komitee aus den Parteien Die Mitte, SVP, EDU und der Evangelischen Volkspartei (EVP). Bis zum Ende der Sammelfrist, dem 9. Oktober 2025, müssen sie nun 50 000 Unterschriften sammeln, damit die Schweizer Bevölkerung das letzte Wort über diese Vorlage hat.1 EVP-Parteipräsidentin Liliane Studer bezeichnet die Vorlage als «Steuerschwindel», weil Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen deutlich höher besteuert würden als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Das sei nicht gerecht.

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