Der für den 14. September in Zürich geplante «Marsch fürs Läbe», mit dem für das Lebensrecht Ungeborener demonstriert werden soll, wurde von der Polizeivorsteherin Karin Rykart (Grüne) verboten. Die Organisation «Marsch fürs Läbe» hat gegen den Entscheid Widerspruch eingelegt. Sie sieht darin eine politisch motivierte Ausgrenzung der familienorientierten Lebensrechtsveranstaltung und eine Verletzung demokratischer Grundrechte.
Thomas Lachenmaier
25. Mai 2019

Der Zürcher Stadtrat stellt sich hinter die Entscheidung der Polizeivorsteherin. Begründet wird das Demonstrationsverbot damit, dass es trotz eines massiven Polizeiaufgebots durch Gegendemonstranten zu «ernsthaften Zwischenfällen» kommen könne und dass «Warenauslagen einer nicht zu tolerierenden Gefahr ausgesetzt» seien. Die Lebensschützer halten diese Begründung für politisch motiviert und vorgeschoben. Im Gegensatz zu den Demonstrationen linker und feministischer Organisationen gab es bei den vergangenen Demonstrationen für das Lebensrecht ungeborener Kinder keine Verletzten und nur begrenzte Sachschäden durch linke Gegendemonstranten.

Dagegen kommt es bei linksradikalen Demonstrationen jeweils zu erheblichen Sachschäden, es werden Personen verletzt. Allein bei der vergangenen Demo zum 1. Mai entstand durch Randalierer ein Sachschaden von einer halben Million Franken. Das «1. Mai-Komitee» wirbt für die diesjährige Kundgebung mit einem Motiv, auf dem eine Hand mit brennendem Molotow-Cocktail abgebildet ist. Der nach linken Demonstrationen und der Homosexuellen-Parade «Zurich Pride» notwendige Einsatz der Stadtreinigung kostet den Steuerzahler viel Geld. Dies im Gegensatz zu den Kundgebungen der Lebensschützer, die den Ort der Veranstaltung so verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben – wenn nicht sogar sauberer. Im Gegensatz zu der Veranstaltung für das Recht auf Leben kann die «Zurich Pride» mit namhafter Unterstützung rechnen: Zu den Sponsoren zählen die Schweizer Post, Versicherungsgesellschaften, die Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse und die Stadt Zürich.

Meldung aus factum 04/2019.