Die Corona-Verordnungen des Landes Thüringen sehen vor, dass Ungeimpfte im Quarantänefall keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Aber nicht alle Unternehmer wenden diese diskriminierende Regelung an, sondern bezahlen ihren Beschäftigten den Lohn in der Weise weiter, wie das eigentlich vom Gesetz vorgesehen ist.
Thomas Lachenmaier
16. Dezember 2021

Von der Aussetzung der Gehaltsfortzahlung sind Beamte, mithin also auch die dafür verantwortlichen Politiker, ausgenommen.

Ein Unternehmen, welches ungeachtet der staatlichen Vorgaben den Lohn dennoch weiterzahlt, ist der thüringische «WGV Werbung Gestaltung Verlag». In einer Mitteilung an die Leser der «Bürgerzeit aktuell», die der Verlag herausgibt, begründen Hjördis und Wolfgang Grimm von der Geschäftsführung ihren Schritt. Sie halten die Vorgaben für «moralisch fragwürdig und klar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstossend». Man wolle als Verlag «einem solch übergriffigen staatlichen Verhalten mit Menschlichkeit entgegentreten». Mehr als 1100 Unternehmen, die ebenso verfahren wie der WGV-Verlag, haben sich zu dem Verein «Unternehmer mit Herz» zusammengeschlossen und sind auf der Webseite des Vereins (www.unternehmer-mit-herz.com) aufgelistet.

Meldung aus factum 01/2022