Bundesinnenminister Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) haben einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem alle Menschen ab 14 Jahren ihren amtlichen Geschlechtseintrag ändern lassen können.
Bettina Hahne-Waldscheck
9. Mai 2021

Die Änderung des Geschlechts ist unabhängig von körperlichen Merkmalen möglich. Einzige Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch, bei Minderjährigen ein Gutachten, das allerdings nicht nur von einem Arzt oder Psychologen, sondern auch von einem Aktivisten einer Trans-Organisation erstellt werden kann. Das Aktionsbündnis «Ehe & Familie – DemoFürAlle» fordert den Stopp des Gesetzentwurfes: Kinder würden in ihrer verletzlichen Adoleszenzphase dazu verführt, ihr natürliches Geschlecht zu ändern und sich irreversibel einer folgenschweren Behandlung zu unterziehen. Zudem würde das Elternrecht ausgehebelt und sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen erleichtert.

Meldung aus factum 03/2021.