Kritik an der Inklusion im Bildungswesen hat die Lebensrechtsinitiative «Vaterhaus» (Fulda) geübt. Zwar habe die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen bereits 2006 Inklusion zum Menschenrecht erklärt, doch dahinter stecke eine fragwürdige Ideologie.
factum-Redaktion
25. Februar 2018

Die UN-Konvention leugne die Begabungsunterschiede und rede Schüler mit Behinderungen als «Schüler mit besonderen Fähigkeiten» schön. Als Konsequenz sollten die meisten Förderschulen für behinderte Kinder abgeschafft werden. Doch Inklusion überfordere die Regelschulen. Schüler mit unterschiedlichen Begabungen brauchten unterschiedliche Schulformen. Weiter heisst es: «Eine Gesellschaft, die sonst so gerne von Vielfalt spricht, möchte hier plötzlich offensichtliche Unterschiede verdrängen.»

«Ist ein Kind nur dann liebenswert, wenn es wie alle anderen ist? Darf es nicht mehr behindert sein?», fragt die «Vaterhaus»-Mitarbeiterin Renate Schuch (Steinau an der Strasse). Hier verkehre sich Inklusion in ihr Gegenteil. Sie werde so zur Fortführung der inzwischen üblich gewordenen vorgeburtlichen Selektion und Tötung behinderter Kinder. Schuch: «Nicht alles, was sich Gutmenschen ausdenken, ist auch gut für die Menschen.»

Neben einer Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaftskonflikten bietet «Vaterhaus» elf Wohnungen für betroffene Frauen an. Es gibt einen Laden für preiswerte Kinderkleidung, eine geistliche Begleitung und einen Kurs zur Glaubensvermittlung.

(Artikel aus factum 01/2018)