Es können damit einfach zu hohe Profite gemacht werden, als dass diese Praxis so einfach aus der Welt verschwinden könnte. Die Rede ist von dem, was unter dem beschönigenden Wort «Leihmutterschaft» propagiert wird. Diesem Begriff haftet noch «die Restwärme» der Erinnerung an die Kindheit an, schreibt Birgit Kelle in ihrem Buch «Ich kauf mir ein Kind – das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft». Aber de facto handelt es sich um eine brutale Praxis, bei der Frauen die Kinder fremder Erzeuger austragen. Es wird keine Mutter verliehen, sondern «der Körper einer Frau vermietet», stellt Cornelia Kaminski, Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e. V. fest. Die Babys werden meist unmittelbar nach der Geburt von ihrer leiblichen Mutter getrennt und verkauft.
Das EU-Parlament hat Leihmutterschaft in einem überraschenden Schritt als «Menschenhandel» und «Ausbeutung» bezeichnet und genauso verurteilt wie Sklaverei oder Zwangsprostitution. Indes: Leihmutterschaft ist ein Milliardenmarkt mit grossem Wachstumspotenzial. International sind die führenden Unternehmen etabliert und nutzen die sich unterscheidenden Rechtslagen der Länder für ihr Treiben aus. Vor allem in der Ukraine, mehreren US-Bundesstaaten, Kanada, Belgien und Thailand können die Menschenhändler ihr Geschäft betreiben. Man schätzt, dass allein in den USA jedes Jahr 10 000 Kinder gekauft werden. Kelle: «Das amerikanische Marktforschungsinstitut ‹Global Market Insight› (MGI) spricht in seinem jährlichen Bericht von einem globalen jährlichen Marktvolumen für das Jahr 2022 von 14 Milliarden Dollar, man geht davon aus, dass der Marktwert in acht Jahren bei 129 Milliarden US-Dollar liegt.» «Einer der grössten Player in den Staaten ist etwa IVIRIMA Global», so Birgit Kelle, welcher 74 Kliniken in neun Ländern betreibt.
In Deutschland verhindert das geltende Embryonenschutzgesetz noch die Leihmutterschaft. Aber die Bundesregierung hat das Thema nach wie vor befürwortend auf der Agenda und unterstützt die verbrecherische Praxis durch Tolerierung des Kinderhandels auf deutschem Boden. Eigentlich ist die Vermittlung einer Mietmutter in Deutschland verboten, aber genau das wird auf öffentlichen Messen praktiziert. Wenn ein Deutscher eine Ersatzmutterschaft vermittelt, kann er mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Birgit Kelle schreibt: «Vermittelt ein Ausländer in Deutschland eine Ersatzmutterschaft im Ausland, darf er dafür einen hübschen Messestand aufbauen und bekommt Sendezeit in deutschen TV-Produktionen, um die Grossartigkeit seiner Dienstleistung zu bewerben.» Die deutsche Justiz, so Kelle, drückt beide Augen zu und bereitet selbst den Boden dafür, dass die Bürger das in Deutschland verbotene im Ausland tun dürfen.
Die Bundesregierung ebnet Kinderhändlern den Weg
Die Bundesregierung lässt es zu, dass in deutschen Grossstädten auf Kinderwunschmessen strafbare Dienstleistungen von Ausländern völlig legal angeboten werden und vermittelt wird, was hierzulande verboten ist. «Der Kunde kann dort gemütlich über die Messe schlendern und Verkaufsgespräche führen. Es ist alles nur eine Frage des Geldes.» Sie unterstützt das schändliche Treiben durch Unterstützung für die Kinderhändler. So versorgt die deutsche Botschaft in Kiew im Kinderhandel-Eldorado Ukraine die Kinderkäufer mit einer genauen Anleitung, wie man die gefakte Vaterschaft eines Kindes anerkennen lassen kann, um anschliessend einen deutschen Pass für ein Kind zu bekommen.
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