Lehrer in Grossbritannien sollen in Zukunft auf das biologische Geschlecht ihrer Schüler bestehen und in der Schweiz will das Berner Kantonsparlament geschlechtsverändernde medizinische Eingriffe erst bei Volljährigen erlauben. In Deutschland hingegen wird ein Fussballclub für biologische Tatsachen gebüsst.
factum-Redaktion
2. April 2024

Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen zu einer Strafe von 18 000 Euro verurteilt, davon 6000 Euro für «präventive Massnahmen gegen Diskriminierung». Grund ist ein laut DFB «transfeindliches» Banner, das die Leverkusener Anhänger im November 2023 in einem Spiel präsentiert hatten. Darauf stand: «Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter.»

In England hingegen hat das Bildungsministerium neue Richtlinien vorgelegt, wonach Lehrer bei Kleidung, Namen und Umkleidekabinen auf das biologische Geschlecht ihrer Schüler bestehen sollen. Lehrer sollen einen «sehr vorsichtigen Ansatz» verfolgen, wenn sie beobachten, dass Kinder «sozial transitionieren» möchten, also etwa einen Namen und Pronomen annehmen, die nicht ihrem biologischen Geschlecht entsprechen. Die Lehrer können auch darauf verzichten, den vom Schüler bevorzugten Namen oder das bevorzugte Pronom zu verwenden. Ausserdem können sie transgeschlechtliche Schüler anweisen, ihrem biologischen Geschlecht entsprechende Schuluniformen zu tragen. Betroffene Schüler dürfen zudem nur ihrem biologischen Geschlecht entsprechende Toiletten und Umkleidekabinen benutzen, Gleiches gilt für die Teilnahme am Sportunterricht.
Eine erfreuliche Nachricht gibt es auch aus der Schweiz. Das Berner Kantonsparlament nahm am 6. Dezember 2023 eine eingereichte Motion mit 76 zu 75 Stimmen an. Diese beauftragt die Regierung, bei Jugendlichen mit einer Geschlechtsverunsicherung bis zur Volljährigkeit nichtmedizinische und reversible Ansätze zu bevorzugen. Ebenso soll die Beratung ausgebaut werden. Die Umsetzung der Richtlinienmotion liegt nun im Zuständigkeitsbereich der Regierung.

Meldung aus factum 02/2024