Das Grundrecht auf Leben gerät in Deutschland ins Abseits. Der interfraktionelle Gesetzesvorstoss von Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke) und Katrin Helling-Plahr (FDP) sieht vor, dass Ärzte künftig bei der Tötung von Menschen mitwirken dürfen.
Thomas Lachenmaier
18. Mai 2021

Fachleute des «Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland» (NASPRO) weisen diese Pläne zurück. «Aus der Forschung wissen wir, dass die meisten Menschen, die einen Suizidversuch gemacht haben, die dahinterstehenden Probleme nach einem längeren Zeitraum bewältigen.» Menschen in Nöten brauchen «Angebote des offenen, akzeptierenden und nicht wertenden Gesprächs im Rahmen einer vertrauensvollen Beziehung». Das Angebot «eines tödlichen Mittels ist keine Unterstützung». Odila Carbanje («Christdemokraten für das Leben», CDL) kritisierte Lauterbachs Vorstoss: «Menschen am Ende ihres Lebens zu töten, ist kein sozialer und medizinischer Fortschritt. Im Gegenteil. Es ist eine Bankrotterklärung der Gesellschaft im Umgang mit Leid.»

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