Im Januar 2020 hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass es keine Pflicht zur Organabgabe geben wird, von der sich Bürger nur durch eine aktive Eintragung in ein neues Melderegister befreien können. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoss, die damals verworfene «Widerspruchslösung» einzuführen.
factum-Redaktion
1. März 2024

Die Widerspruchslösung bedeutet die Pflicht, seine Organe zur Verfügung zu stellen, es sei denn, man hat zu Lebzeiten rechtswirksam den Widerspruch dagegen dokumentiert.

Die 2020 beschlossene Regelung trat erst im März 2022 in Kraft. Die vom Bundestag gefassten Beschlüsse sind aber noch immer nicht vollständig umgesetzt. Offenbar hintertreiben die Befürworter der Widerspruchslösung den Auftrag des Parlaments und wollen durch den erneuten Vorstoss das Gesetz wieder rückgängig machen. Dagegen kommt Widerspruch von den «Christdemokraten für das Leben» (CDL). Deren stellvertretende Bundesvorsitzende Odila Carbanje erklärte: «Das Votum des Deutschen Bundestages gegen die Widerspruchslösung war eindeutig. Es ist eine Missachtung demokratischer Grundsätze und ein Affront gegen die Abgeordneten, dass nun nach so kurzer Zeit und vor dem Hintergrund eines bislang nicht umgesetzten Gesetzes erneut abgestimmt werden soll.» Die Exekutive solle «zunächst ihren Verpflichtungen nachkommen und die geltenden Bestimmungen vollständig umsetzen, statt den Versuch zu unternehmen, eine ihr unliebsame Entscheidung des Bundestages zurückzudrehen». Die Entscheidung, seine Organe zur Verfügung zu stellen, sei «ein höchstpersönlicher Akt», so Odila Carbanje.

Auch künftig müsse sichergestellt sein, dass jeder Mensch selbst bestimmen kann, ob er seine Organe nach seinem Tod zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen will. «Es darf keine vom Staat vorgeschriebene ‹Organabgabepflicht› in Deutschland geben, von der sich jeder Bürger dann nur durch eine aktive Eintragung in ein neues Melderegister oder durch eine sonstige schriftliche rechtssichere Verfügung befreien kann», so Odila Carbanje.

Meldung aus factum 02/2024