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von idea
Räsänen: Einreise nach Grossbritannien doch noch erlaubt – aber leider zu spät
Das bestätigte Räsänen gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Hintergrund ist Räsänen zufolge ihre Verurteilung durch den finnischen Obersten Gerichtshof im März wegen «Hassrede. Im Juni 2026 hatte sie eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ETA) für das Vereinigte Königreich erhalten, die am 3. Juli zurückgezogen wurde. Sie habe deshalb einen Brief an die britische Innenministerin Shabana Mahmood (Labour) geschickt, jedoch keine Antwort erhalten. Bereits Anfang Juli hatte sie auf der Rückreise von einer Konferenz in Kalifornien auf einen geplanten Zwischenstopp in London verzichten müssen und war stattdessen über Dallas nach Hause geflogen. Wie sie IDEA gegenüber schilderte, hatte sie sich auf die gesamte Konferenzwoche vorbereitet und ihre Reisetickets frühzeitig gekauft. Leider habe sie nun doch nicht persönlich teilnehmen können, ihre Rede aber immerhin per Videoschaltung halten können.
ADF: «Grosser Sieg für die Meinungsfreiheit»
Das zugrunde liegende Problem sei das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofs, dass sie als «ungerecht und auf fehlerhaften Argumenten beruhend» bezeichnete. Sie habe jedoch nie damit gerechnet, dass dieses Urteil, das die Meinungsfreiheit einschränke, auch zu Reisebeschränkungen führen würde. Nun sei sie dankbar, endlich ein Visum erhalten zu haben. Weitere Termine im Vereinigten Königreich habe sie aber derzeit nicht geplant.
Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (ADF), die Räsänen vor Gericht unterstützt, bezeichnete die Erteilung des Visums auf der Plattform X als «grossen Sieg für die Meinungsfreiheit». Zugleich kritisierte sie, dass Räsänen dennoch daran gehindert worden sei, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen. Das Innenministerium habe mehr als genügend Zeit gehabt, um Räsänens Bitte um Einreise zu prüfen. Trotzdem habe es bis kurz vor dem geplanten Auftritt der Politikerin auf dem Kongress gedauert, bis ihr mitgeteilt worden sei, dass sie nun doch kommen dürfe.
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