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von Carola Eissler
Christen im Visier: Mehr Fragen als Antworten
Mit einer Kleinen Anfrage hat die Bundestags-Fraktion der Grünen konservative Christen in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt und das Bundesamt für Verfassungsschutz, den deutschen Inlandsnachrichtendienst, unverblümt dazu aufgefordert, gegen die Bibelgläubigen, vor allem Abtreibungsgegner, vorzugehen beziehungsweise ihre möglichen Kontakte zur AfD offen zu legen (factum berichtete). Die Antwort der Bundesregierung, die jetzt im Wortlaut vorliegt, lässt allerdings mehr Fragen offen als sie Klärung schafft. Wer sich durch die zwölfseitige Drucksache durcharbeitet, stellt jedoch fest: Der Verfassungsschutz hat offensichtlich konservative Christen bereits im Visier, sowohl Gruppierungen als auch Einzelpersonen und Social-Media-Plattformen, ohne konkret Ross und Reiter zu nennen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Grünen-Anfrage liest sich dann so: «Im Bereich des Personenpotenzials, das dem ehemals eigenständigen Phänomenbereich ‹Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates› zugerechnet wurde, werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch weiterhin einzelne Akteure und Gruppierungen bearbeitet, die im Zuge ihrer Agitation (pseudo-)christliche Motive und Diskurse aufgreifen und adaptieren, um insbesondere Äusserungen oder Verhaltensweisen, die gegen einzelne gesellschaftliche Gruppen gerichtet sind, sowie in Teilen extremistische Verschwörungserzählungen ideologisch zu untermauern. Ihr Handeln richtet sich insofern gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.»
Mehr will die Bundesregierung nicht sagen. Denn eine darüber hinaus gehende Beantwortung zu konkreten Organisationen und Influencern könne aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, «da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind». Zudem könnte, so die Bundesregierung weiter, eine solche Auskunft zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erschweren.
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