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von Raphael Berger
Perfektes Doppelspiel
Denn: In der Praxis wird dieses Verbot mit einer Altersprüfung umgesetzt werden. Wie geschieht das? Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat sich vor dem US-Kongress bereits dafür ausgesprochen, die Alterskontrolle nicht den Medienplattformen aufzutragen, sondern diese schon auf der Ebene der Betriebssysteme der Geräte vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Altersprüfung höchstwahrscheinlich mit einer Digitalen Identität verknüpft sein wird. Passend dazu soll es ab 2027 die EU Digital Identity Wallet (EUDI) geben, bei der es zurzeit zwar (noch) die Verheissung gibt, dass sie eine datensparsame Übermittlung ausschliesslich der Überschreitung der Altersgrenze ermöglichen wird. Im Endeffekt jedoch bedeutet das: Wer in Zukunft rein will, muss nachweisen, wie alt er ist. Dass eine solche Kontrolle vor Erwachsenen nicht halt machen wird, versteht sich von selbst. Bundeskanzler Friedrich Merz geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert zusätzlich ein Verbot anonymer Äusserungen im Internet.
Das Perfide an dieser Debatte ist, dass sie mit dem Vorwand des Kinder- und Jugendschutzes geführt wird. Wer kann da schon dagegen sein? Doch der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring weist darauf hin, dass die Gesetzgeber den Plattformen besser die manipulativen und süchtig-machenden Techniken verbieten sollten. Das geringe Engagement in dieser Hinsicht lege den Verdacht nahe, dass der Jugendschutz nur ein vorgeschobenes Motiv sei, «um grössere Kontrolle über die Internetnutzer zu erreichen».
So spricht sich auch der Kinderschutzbund gegen ein solches Verbot aus und setzt auf Befähigung statt Sperren. Kinder und Jugendliche müssten zur Nutzung befähigt werden, weshalb der Verband in Beratung und Begleitung investiert. Ein generelles Verbot sei nicht sinnvoll. Denn: Verbote lösen das Problem nicht, sie verlagern es.
Meldung aus factum 03/2026
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