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von idea
«Mein Leben ist nicht weniger wertvoll»
In dem seit 1967 geltenden Gesetz sind Abtreibungen in Grossbritannien bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt. Liegt dagegen eine «schwerwiegende lebensbeschränkende Erkrankung» vor, ist eine Abtreibung auch bis unmittelbar vor der Geburt zulässig. Das Down-Syndrom gilt als ein solcher Fall.
Im Gespräch mit der Zeitung sagte die Frau: «Das Gesetz ist unfair.» Denn danach dürfte sie eigentlich nicht leben. Crowter: «In den Augen des Gesetzes würde es mir offenbar besser gehen, wenn ich tot bin.» Dass sie nun dagegen klagen dürfe, sei grossartig: «Ich denke nicht, dass mein Leben weniger wertvoll ist.» Crowter hat sich mit Cheryl Bilsborrow zusammengetan, der Mutter des zweijährigen Hector, der ebenfalls das Down-Syndrom hat. Die Ärzte hätten sie dazu bringen wollen, ihr Kind töten zu lassen, als die Diagnose feststand, sagte sie der Zeitung. Das empöre sie bis heute. Den massiven Druck, der auf sie ausgeübt wurde, kritisiert sie als vom Staat unterstützte Heuchelei. Dagegen wolle sie ankämpfen. Wie heuchlerisch die Argumentation der «Pro Choice»-Aktivisten ist, zeigt sich daran, dass Menschen wie Heidi Crowter eben gerade keine Wahl haben: 92 Prozent aller Babys mit Down-Syndrom werden in Grossbritannien noch im Mutterleib getötet.
Der Anwalt der beiden, Paul Conrathe, hält die Abtreibung von Babys mit einer Behinderung für eine Beleidigung und Diskriminierung Behinderter. Er will den Obersten Gerichtshof davon überzeugen, dass die Erlaubnis für die Abtreibung eines behinderten Kindes inzwischen zu einer Pflicht zur Abtreibung geworden sei. Er verweist zur Begründung auf die genannte Statistik. Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit und Soziales werden jedes Jahr etwa 205 000 Kinder im Mutterleib getötet.
Meldung aus factum 01/2021.
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