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von factum-Redaktion

Mensch

Ja zum Leben, ja zum Töten

Das schottische Parlament hat einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung des «assistierten Suizids» abgelehnt. Damit hat Schottland anders entschieden als Wales und England, wo ein entsprechendes Gesetz das Unterhaus passiert hat und noch im Oberhaus diskutiert wird. Einzig die Fraktion der schottischen Grünen hatte geschlossen für die Freigabe der Unterstützung von Selbstmord gestimmt. Frankreich hingegen stimmte für ein «Recht auf Sterbehilfe».

Der schottische Abgeordnete Jeremy Balfour, der unter einer körperlichen Behinderung leidet, bezeichnete das Gesetz als «Büchse der Pandora». Er sprach von dem Druck, der auf alten und kranken Menschen lastet, wenn die Beihilfe zur Tötung als «Gesundheitsleistung» legalisiert wird und wenn Politiker postulieren, dass kranke Menschen eine «Last für die Gesellschaft» sind und dass das Geld besser anderswo verwendet werden sollte. Das Negativbeispiel der Entwicklung in Belgien, den Niederlanden und Kanada ist vor aller Augen: In Kanada macht die Tötung durch Euthanasie bereits mehr als fünf Prozent der Todesfälle aus. Auch in Belgien und Holland ist die Entwicklung ausser Kontrolle geraten. Es gibt Berichte über die Tötung von Patienten, die einwilligungsunfähig waren oder wo dies gegen deren Willen geschah. Von dem schottischen Abgeordneten Liam McArthur, der den Gesetzesentwurf eingebracht hatte, wurde bekannt, dass er 50 000 Pfund (ca. 60 000 Euro) von Pro-Euthanasie-Organisationen erhalten hatte. 

Die französische Nationalversammlung hingegen hat anders als die Schotten entschieden und für ein sogenanntes «Recht auf Sterbehilfe» gestimmt. In Frankreich kann es dann sogar mit bis zu zwei Jahren Haft und 30 000 Euro Strafe geahndet werden, jemanden von Selbstmord abzuhalten, also ein Menschenleben zu retten. Ärzte und Pflegepersonal hatten davor gewarnt, dass ihr Handeln zum Schutz des Lebens künftig kriminalisiert werden könnte. Auch Angehörige, die einen geliebten Menschen vom Suizid abbringen und lebensbejahende Wege aufzeigen wollen, sind von dem Gesetz bedroht. Es sieht zudem vor, dass alle Institutionen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime die Tötung in ihren Räumen zulassen müssen; die Verweigerung ist strafbar. 
Wer sich weigert, Euthanasie zu praktizieren und an der Tötung mitzuwirken, ist verpflichtet, den Patienten an einen tötungsbereiten Kollegen weiterzuleiten. Fachleute aus dem medizinischen und dem Pflegebereich, der Palliativ-Versorgung, Behindertenverbände und christliche Organisationen zeigten sich entsetzt über das Gesetz und werten es als eine gesellschaftliche Zäsur. Das Gesetz muss noch bestätigt werden und tritt voraussichtlich noch vor dem Sommer in Kraft. Eine Mehrheit von 51 Prozent der Franzosen, über alle Parteien hinweg, lehnt das Gesetz ab.

Meldung aus factum 03/2026

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