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von factum-Redaktion
Gebet bleibt erlaubt
Die Stadt folgte mit der Aufhebung ihrer Auflagen Ende Oktober 2025 vorangegangenen Gerichtsentscheiden. Zuvor hatte die Regensburger Stadtverwaltung im Sommer 2025 entschieden, dass die Versammlungen mindestens 100 Meter entfernt stattfinden müssten. Sie berief sich auf das «Gehsteigsbelästigungsgesetz» der Ampel-Regierung vom Jahr 2024. Der Verein wehrte sich daraufhin gerichtlich dagegen. Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied am 14. August 2025 in einer Eilentscheidung aber, dass die monatlichen Gebetswachen weiterhin stattfinden dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 23. September 2025. Die Gerichte stellten klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine ausreichende Grundlage für pauschale Verbote friedlicher Versammlungen bietet.
Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte den Verein und zeigte sich erfreut über diese Urteile. Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung, bezeichnete sie als «klares Bekenntnis zum Rechtsstaat» und sagte: «Friedliches Gebet darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden.»
Meldung aus factum 01/2026
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