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von Michael Hauke

Mensch

Ein Licht in dunkler Nacht

Mehr als tausend Ärzte sind in Deutschland zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt worden, weil sie in der Corona-Zeit ihrem medizinischen Ethos folgten. Mit drei von ihnen hat unser Autor gesprochen.

Es gab in der Corona-Zeit viele erschütternde Kapitel. Ein ganz besonders tragisches und zugleich entlarvendes ist der Umgang des deutschen Corona-Regimes mit Ärzten, die sich an den Hippokratischen Eid und das Genfer Gelöbnis hielten. Durch den Brief des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. an seine deutsche Kollegin Nina Warken ist das im Januar in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. In Deutschland sind mehr als eintausend Ärzte zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt worden. Ihr Verbrechen: Sie weigerten sich, die mRNA-Injektionen zu verabreichen, stellten Maskenbefreiungsatteste oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen aus. 

Vorab müssen wir uns in Erinnerung rufen, dass in den Corona-Verordnungen der deutschen Bundesländer ausdrücklich geregelt war, dass sich Menschen aus «medizinischen Gründen» von der Maskenpflicht befreien lassen konnten. Das galt jedoch nur auf dem Papier. Ärzte, die diese Atteste für ihre Patienten ausstellten, wurden zu hohen Geld- und Haftstrafen verurteilt. Es traf auch Krankenschwestern und Praxismitarbeiter wegen «Beihilfe». Zehntausende Patienten landeten vor Gericht; die meisten wegen eines «falschen Gesundheitszeugnisses», aber auch wegen «Anstiftung zu einer Straftat». Das geschah, wenn Mediziner, die sich trauten, Maskenbefreiungen auszustellen, weiterempfohlen wurden. Das wurde als «Anstiftung» gewertet. Die höchste bekannt gewordene Geldstrafe für einen Patienten wegen des Besitzes eines Attestes belief sich auf 8500 Euro.

Den Ärzten wurde jedes Attest angelastet. Auch Befreiungen für Herzkranke, für Asthmatiker und für Kinder waren strafbewehrt. Fast alle der Ärzte wurden zuerst mit Hausdurchsuchungen eingeschüchtert, auch wegen nur eines einzigen ausgestellten Attestes. Ein Mediziner musste gar acht Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen. Mindestens zwei Ärzte sitzen noch immer im Gefängnis: Dr. Bianca Witzschel und Dr. Heinrich Habig. Nicht jeder Arzt hielt diesen Druck aus. Etliche verliessen das Land. Mindestens sieben Ärzte fanden durch die politische Verfolgung den Tod, wie die Vereinigung «Ärzte für Aufklärung» registriert hat – durch Suizid oder sie starben an der Belastung durch die Prozesse, die Diffamierung und Ausgrenzung. Sie alle handelten «nach bestem Wissen und Gewissen», wie es im Genfer Gelöbnis heisst. Hier bezeugt jeder Arzt: «Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.» Das Genfer Gelöbnis ist in Deutschland der ärztlichen Berufsordnung vorangestellt.

Ein besonderer dorn im Auge

Als Mitbegründer der «Ärzte für Aufklärung» (https://aerzte-fuer-aufklaerung.de/) war der Internist Dr. Walter Weber den Behörden ein besonderer Dorn im Auge. Der 1944 geborene Mediziner musste zwei Hausdurchsuchungen erleben. Im Januar 2022 drangen 15 maskierte Beamte mit kugelsicheren Westen und Pistolen in sein Haus in Hamburg ein. Seine Praxis befindet sich in seinem Privathaus. «Es wurde das gesamte Haus durchsucht – und das wirklich sehr gründlich», schildert Dr. Weber den «Überfall» am frühen Morgen. Der Arzt fragte den Einsatzleiter: «Wissen Sie eigentlich, was Sie da tun?»

Lesen Sie den ganzen Artikel in factum 02/2026

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