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von Zukunft CH
Christliche Werte am Pranger der Justiz
Die angeführten Fälle haben exemplarischen Charakter, es gibt viele vergleichbare Fälle.
In Schweden wurde die Hebamme Ellinor Grimmark entlassen, weil sie sich weigerte, an Abtreibungen mitzuwirken. Damit unterliegt sie einem Berufsverbot. Die Reaktionen der schwedischen Öffentlichkeit waren feindselig. So verglich die frühere Koordinatorin gegen religiösen Extremismus und Gewalt, Mona Sahlin, Hebammen, die keine Abtreibung durchführen wollen, mit IS-Dschihadisten. Grimmark wanderte aus und arbeitet jetzt in Norwegen als Hebamme.
In Frankreich wurde Christine Boutin, die unter Nicolas Sarkozy Ministerin für Wohnungs- und Städtebau war, zu einer Geldstrafe von 5000 Euro wegen «Anstiftung zu Hass» verurteilt. Sie hatte in einem Interview erklärt, dass Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde ist, dass der Sünder aber anzunehmen sei. In zweiter Instanz wurde das Urteil bestätigt. Boutin will alle Rechtsmittel ausschöpfen.
Im britischen Bristol hat das Gericht zwei Christen zur Zahlung von mehreren hundert Euro verklagt, weil sie auf der Strasse missionierten und Bibelverse zitierten. Sie müssen für die Prozesskosten in Höhe von 3900 Euro aufkommen. Der Verurteilte Michael Stockwell sagte: «Unsere Motivation zu predigen ist Liebe. Ich bin schockiert, dass Gottes Botschaft der Liebe jetzt als ‹hasserfüllt› und ‹gefährlich› gilt.»
In der Schweiz entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, dass christliche Jugendorganisationen keine staatlichen Fördergelder mehr erhalten, wenn sie bei den Jugendprogrammen auch ihre Glaubensüberzeugungen thematisieren. Die Nachwuchsorganisationen politischer Parteien, etwa die Jungsozialisten, erhalten weiter staatliche Fördermittel, obwohl auch sie ihre Weltanschauung vertreten.
(Artikel aus factum 3/2017)
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