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von Bettina Hahne-Waldscheck

Mensch

Babyklappen stossen auf Nachfrage

Seit Einführung der Babyklappen im Jahr 2001 sind in Baden-Württemberg rund 90 Säuglinge abgegeben worden. Das sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mit Verweis auf die jüngste Abfrage bei den Jugendämtern im Frühjahr 2017.

Solche Hilfsangebote für Mütter, die ihre Kinder nicht behalten wollen, gibt es in Karlsruhe, Stuttgart, Pforzheim, Mannheim, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Singen und Friedrichshafen.

In Villingen-Schwenningen wurden in den vergangenen sieben Jahren vier Säuglinge abgegeben, einer davon erst am 3. Januar 2018. Derlei Zahlen erfährt ein Journalist nur einzeln vor Ort, denn bundesweit gibt es keine offiziellen Statistiken über die Anzahl von Babyklappen und die darin abgelegten Säuglinge. Die gefundenen Babys werden zunächst zur Untersuchung in eine Klinik gebracht. Danach sucht das Jugendamt eine Bereitschaftspflegestelle für das Kind. Von dort ist meist der Weg in die Adoption offen.

Joachim Spitz, Stiftungsvorsitzender der «ProKids-Stiftung», der sich 2010 für die Einführung von Babyklappen auch im ländlichen Raum durchsetzte, führt die vermehrte Nutzung der Babyklappen auf den steigenden Bekanntheitsgrad zurück. Er hofft, dass sich auch die Möglichkeit der Teenie-Mütter-WG im Neckar-Fair-Wohnprojekt im Bewusstsein von betroffenen Müttern verankert – damit sie ihre Babys behalten, während sie Unterstützungsangebote bekommen.

Neben der Babyklappe können Schwangere, die ihr Baby nicht behalten wollen, auch die sogenannte vertrauliche Geburt nutzen – 2014 trat dazu ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Seit 2016 sind 21 Babys im Südwesten auf diese Weise zur Welt gekommen, sagte der Sprecher des Sozialministeriums. Die vertrauliche Geburt ermöglicht Frauen eine medizinisch betreute Entbindung mit Anonymität. Die Schwangere gibt jedoch ihre Personaldaten in einem sogenannten Herkunftsnachweis an. Dieser wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verschlossen hinterlegt. Will ein betroffenes Kind seine Herkunft erfahren, kann es den Nachweis ab dem 16. Lebensjahr einsehen. Bundesweit wurden nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 249 Kinder vertraulich geboren.

(Artikel aus factum 02/2018)

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