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von factum-Redaktion
«Wir dürfen nicht wegschauen"
Das geistig behinderte Mädchen wurde entführt, mutmasslich vergewaltigt und zwangskonvertiert. Polizeibeamte hatten das Mädchen an den mutmasslichen Täter übergeben. Die Familie wurde bei dem Versuch, Anzeige zu erstatten, festgenommen und gefoltert. Der Jurist Mina Ghattas (IGOC) ordnete den Fall völkerstrafrechtlich ein. Die geschilderten Vorgänge erfüllten mehrere Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Art. 7 im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter erzwungenes Verschwindenlassen, sexuelle Gewalt, Freiheitsentzug und religiös motivierte Verfolgung. Besonders schwer wiege die Beteiligung staatlicher Akteure. Die Polizei weigere sich nach wie vor, «die Minderjährige ihrer Familie zu übergeben».
Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, sieht den Fall im Kontext zunehmender Repression gegen Christen in Ägypten. Ein Hebel dafür: das Blasphemiegesetz. Es werde genutzt, um christliche Stimmen mundtot zu machen. «Christen können sich in Ägypten nicht auf einen neutralen Rechtsstaat verlassen», sagte Böllmann. Laut der österreichischen ÖVP-Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler komme erschwerend dazu, «dass es ein sehr geringes Bewusstsein innerhalb der politischen europäischen Community für diese Übergriffe gibt». Gleichzeitig erinnerte sie daran, dass es das Phänomen der Zwangs- und der Kinderheirat auch in Wien und in Berlin gebe und appellierte: «Wir dürfen auch nicht wegschauen in Bezug auf die gleichen Fragen, wenn es um unsere eigenen Länder geht.»
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