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von ALfA
SPD zeichnet Abtreibungsärztin Hänel aus
Das berichtet die Parteizeitschrift «vorwärts». Im Interview mit dem Blatt erklärte Hänel: Es sei «klar, dass wir den Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch regelt, in einer Koalition mit der Union nicht abschaffen werden», auch wenn die Debatte darüber schon 100 Jahre alt sei. Nach Ansicht von Hänel, die massgeblich an der Streichung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen (ehemals § 219a StGB) beteiligt war, sehe es bei der Versorgungslage von abtreibungswilligen Schwangeren «düster» aus. Die habe sich «eher verschlechtert», während «der Zulauf sehr gross» sei. Hänel: «Ich suche gerade eine Nachfolgerin für meine Praxis – und das gestaltet sich extrem schwierig.»
Der Behalt des Paragraf 218 StGB bedeute, «dass man als Ärztin jeden Tag das Gefühl hat, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen, also technisch gegen ein Gesetz zu verstossen, ohne bestraft zu werden. Das ist absurd und schreckt viele ab. Man muss bestimmte Regeln und Fristen berücksichtigen, die normalerweise nicht zu berücksichtigen sind, dabei hat man als Ärztin ohnehin schon zu viel Bürokratie auf dem Tisch, und will ja einfach nur seinen Beruf ausüben und nicht nebenbei juristisch hochkomplexe Themen studieren». Jedoch schlafe die Debatte nicht und werde «ständig neu befeuert. Zuletzt durch den Fall eines Arztes, dem ein katholisches Krankenhaus verbieten will, in seiner eigenen Praxis Abbrüche durchzuführen, nachdem es ein evangelisches Haus übernommen hatte. Kliniken können Abbrüche aus Gewissensgründen ablehnen. Eine Institution kann aber eigentlich kein Gewissen haben, und schränkt dann trotzdem die Versorgung ein. Das darf so nicht sein».
Eigenen Angaben zufolge zeichnet die SPD seit 1977 mit dem Gustav-Heinemann-Bürgerpreis Menschen, Gruppen und Organisationen aus, die sich in besonderer Weise für Freiheit, Gerechtigkeit und Bürgermut einsetzen. Der Preis ist mit 10 000 Euro dotiert.
Einschätzung Redaktion factum: Es ist mehr als traurig und doch ein Zeichen der Zeit, dass eine Person wie Kristina Hänel, die sich für das Töten ungeborener Babys im Mutterleib einsetzt, für ihr Wirken geehrt und mit Geld unterstützt wird.
Abtreibung ist auch im Jahr 2026 nach wie vor eine Straftat, die jedoch unter gewissen Umständen als straffrei taxiert wird. Es ist absolut korrekt, dass deshalb Regeln und Fristen berücksichtigt werden müssen, die es sonst nicht gibt. Denn: Hier geht es um Leben und Tod.
In Deutschland werden Jahr für Jahr weit über 100 000 Babys im Mutterleib abgetrieben – fast 300 Kinder pro Tag! Diese Kinder fehlen. Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate auf immer neue Tiefstände. Es kommen gewaltige demografische Herausforderungen auf uns zu. Die Politik versucht derzeit, diesem Problem primär mit einer phasenweise unkontrollierten Massenmigration zu begegnen, die jedoch täglich neue Herausforderungen mit sich bringt.
Wie wäre es, wenn wir angesichts dieser Herausforderungen vielmehr eine Kultur des Lebens statt eine Kultur des Todes fördern würden?
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