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von factum-Redaktion
Wo gibt es etwas zu holen?
Es handelt sich um eine digitale Währung quasi auf Grosshandelsstufe, die nun bis Juli 2024 unter dem Namen «Helvetia Phase III» in den realen Pilotbetrieb gelangt. Sechs Banken sind daran beteiligt. Der Staat mischt sich vorerst nicht ein, da die Beziehungen zwischen Nationalbank und Geschäftsbanken bereits heute strikt reguliert sind. Nur Geschäftsbanken erhalten Nationalbankgeld, und dieser Verkehr wird detailliert überwacht.
Andere Ziele mit dem digitalen Zentralbankgeld verfolgt die Europäische Union. Laut EZB soll es in Zukunft wie Bargeld sein, nur eben elektronisch. Die im November gestartete Vorbereitungsphase soll zwei Jahre dauern, so lange wie die kürzlich abgeschlossene Untersuchungsperiode. Das Zentralbankgeld, wie es die EU plant, öffnet allerdings der Überwachung und Kontrolle der Bürger Tür und Tor. (s. a. Wolf im Wolfspelz, factum 06/23, S. 12).
Bereits vor zwei Jahren hat die EU-Kommission in Brüssel für 400 000 Euro eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches EU-Vermögensregister in Auftrag gegeben. Es geht darum, die bestehenden nationalen Register so miteinander zu verknüpfen, dass eine EU-weite Erfassung sämtlicher privater Vermögenswerte ermöglicht wird. Von Schmuck über Immobilien bis hin zu Luxusautos und Kryptowährungen soll alles in die Datenbank einfliessen. Ziel des Registers sei «mehr Transparenz im Kampf gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorfinanzierung». Oliver Kessler, Direktor des Liberalen Instituts, bezeichnete diese Begründung als «lächerlich», denn Kriminelle würden sich nicht an solche Gesetze halten. Laut Europol machen verdächtige Finanzaktivitäten ohnehin nur etwa ein Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts der EU aus. Dies wirft die Frage auf, ob ein derart massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger gerechtfertigt ist. Dr. Markus Krall, ehemaliger Geschäftsführer der Degussa Goldhandel GmbH, sieht einen anderen Zweck hinter dem Register: «Wenn jemand ein Vermögensregister einführt, dann ist der ultimative Zweck, mir diese Werte irgendwann wegzunehmen. Ansonsten bräuchte niemand ein solches Register.» Die genaue Einführung des Vermögensregisters steht noch aus, die Gesetzgebungsvorschläge werden derzeit diskutiert. Die EU-Kommission plant die Inbetriebnahme der Geldwäschebekämpfungsbehörde bis 2024.
Meldung aus factum 01/2024
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