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von Adventistischer Pressedienst Schweiz, Thomas Lachenmaier
«Wir können die sozial Unerwünschten nicht ausschliessen»
Der Verband verweist auf ein Urteil der Verfassungskammer des Gerichtshofes des Kantons Genf, demzufolge sind Gottesdienste ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürfen nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden.1 Eine Grundrechtseinschränkung muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zwischen dem öffentlichen Interesse und den Auswirkungen der Massnahmen auf die Betroffenen entsprechen. Ein «erheblicher Eingriff in die Gewissens- und Glaubensfreiheit» ist «nicht gerechtfertigt», wenn das Ziel auch mit «weniger einschneidenden Massnahmen» erreicht werden kann. Die Freikirchen können mit ihrem bewährten Schutzkonzept einen sicheren Besuch ihrer Veranstaltungen in dieser Weise garantieren, heisst es in der Erklärung des Dachverbandes. Eine Zertifikatspflicht einzuführen und «Pastoren zu Hilfspolizisten an der Eingangstüre» zu machen, sei unverhältnismässig.
Der Gottesdienst kann aufgrund der leiblichen Erfahrung (Abendmahl und Singen) nicht einfach in die digitale Welt verschoben werden, heisst es in der Erklärung des Verbandes. Die Teilnahme sei für Christen elementar. Die Religionsfreiheit schütze «nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Gemeinschaft».
Britische christliche Führungspersönlichkeiten lehnen in einem offenen Brief die Einführung eines Impfpasses als «einen der gefährlichsten politischen Vorschläge in der Geschichte der britischen Politik» strikt ab. Durch diese «unethische Form der Nötigung» drohe die Gefahr einer medizinischen Apartheid mit einer Unterschicht von Menschen, die diese Impfung ablehnen und deshalb von wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden. Der Ausweis könne zu einem Dauerzustand, die Restriktionen damit möglicherweise auf weitere Kriterien ausgedehnt werden. Die Kirchenführer und Gemeindeleiter lehnen es ab, Menschen ohne Impfpass oder einen anderen Nachweis den Zutritt zum Gottesdienst zu verwehren. Man könne die Menschen, die vom Staat als sozial unerwünscht eingestuft werden, nicht ausschliessen.
1 https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/cst/show/2681272?doc=
Meldung aus factum 06/2021
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