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von Raphael Berger
Weitermachen ...
Und der Publizist Henryk M. Broder fragte durchaus ernsthaft: Ist die Ampelregierung ein Fall für den Verfassungsschutz? Was war geschehen? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Bund Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Damit ist die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 verfassungswidrig. Nun fehlen plötzlich 60 Milliarden Euro, die die Regierung fix eingeplant und zum Teil schon ausgegeben hat. Und es könnte noch dicker kommen: Auch der 200 Milliarden Euro schwere Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds genügt offenbar nicht der Verfassung, wie Minister Robert Habeck einräumt. «Das ist vermutlich die tiefste Erschütterung, die jemals das Bundesverfassungsgericht in einem Bundeshaushalt ausgelöst hat», sagte CDU-Chef Friedrich Merz. «Wir haben eine veritable weitere Krise dieser Regierung.»
Was machen die Protagonisten? Die Bundesregierung will die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für das Jahr 2023 erneut aussetzen. Die Regierung werde dem Bundestag vorschlagen, rückwirkend für 2023 eine aussergewöhnliche Notlage zu beschlies-sen, so eine Sprecherin von Finanzminister Christian Lindner. Mit anderen Worten: Weitermachen wie bisher. In Orwellscher Manier werden die Schulden weiterhin als «Sondervermögen» deklariert. Während zu Hause an allen Ecken und Enden das Geld fehlt, gibt man Milliarden für den Klimaschutz aus und zahlt dafür zum Beispiel 100 Millionen in den Klimafond ein. Der Grossangriff der Politik auf das Portemonnaie der Bürger geht ungehindert weiter, noch verhalten sich die geplünderten Bürger ruhig. Keine der Ampelparteien wird der Regierung freiwillig den Stecker ziehen. Und selbst wenn Merz dieses Kunststück gelingt, wird sich kaum etwas ändern. Fazit: Nichts Neues unter der Sonne, das wusste schon Salomo.
Meldung aus factum 01/2024
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