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von factum-Redaktion
«Warum nimmt man den Mädchen die Freiheit, zu wählen?»
Die private Mädchenschule hat einen Leistungsvertrag mit der Stadt Wil. Sekundarschülerinnen aus Wil können die Schule deshalb gratis besuchen, wovon ein Grossteil Gebrauch macht. Dieses Konzept ist nun akut gefährdet. Gegen den 2016 beschlossenen Schulvertrag erhoben zwei Privatpersonen und die Jungen Grünen Wil-Fürstenland Beschwerde, die das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen 2022 zwar abwies, das Bundesgericht jedoch am 17. Januar 2025 guthiess. Das Bundesgericht entschied, dass der alleinige Fokus auf leistungsstarke Mädchen gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Zudem verletzen die religiösen Aktivitäten wie Meditationen, Gottesdienste und Wallfahrten – die zwar Teil des Stundenplans, jedoch freiwillig sind – nach Meinung der Lausanner Richter die Glaubensfreiheit.
Die NZZ-Redaktorin Katharina Fontana bezeichnete das Urteil als «in mehrfacher Hinsicht fragwürdig». Das Gericht gehe bei der Geschlechterfrage weit über das hinaus, was notwendig sei. Sie fragt: «Warum nimmt man den Mädchen die persönliche Freiheit, zu wählen?» Fontana stösst sich auch an der angeblichen Verfassungswidrigkeit des christlichen Fokus der Schule. In Anbetracht des woken Einschlags vieler öffentlicher Schulen mit Fokus auf Klima, Gender und Gerechtigkeit wirke diese Begründung «ziemlich hohl». Fontana weist zudem darauf hin, dass die Schulhoheit in der Kompetenz der Kantone liege. Für Regula Lehman von der Stiftung Zukunft CH ist zudem offensichtlich, dass es den «Grünen nicht um ein hohes Bildungsniveau» gehe, «sondern um einen Kulturkampf gegen christliche Institutionen». Man verbanne das Christentum nicht der Neutralität zuliebe aus dem Schulzimmer, «sondern zugunsten der Regenbogen-Ideologie».
Meldung aus factum 02/2025
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