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von factum-Redaktion
Rückabwicklung
Birgit Kelle bezeichnete den 12. April 2024, den Tag, als der Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz stimmte, als «historischen Moment, in dem Frauenrechte in Deutschland wieder rückabgewickelt werden, weil man ihre Rechte hinten anstellt zugunsten all jener, die gerne Frau wären, es aber nun mal nicht sind». Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird das seit 40 Jahren bestehende Transsexuellengesetz abgelöst. Ab dem 1. November dieses Jahres können Bürger ab 14 Jahren einmal im Jahr wählen, ob sie männlich, weiblich oder divers seien – oder auch ganz auf einen Eintrag verzichten. Eine Beratungspflicht und eine ärztliche Bescheinigung braucht es nicht mehr. Eltern, die ihre Kinder vor einer Geschlechtsumwandlung bewahren wollen, droht die Entmündigung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz rückt auch das Ende der Frauenschutzräume näher. Ebenso könnte die Nennung biologischer Tatsachen in Zukunft mit bis zu 10 000 Euro gebüsst werden.
Nur drei Tage später sprach sich eine von der Ampelregierung eingesetzte «Expertenkommission» nach einem Jahr Arbeit für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche aus. Dies käme einer faktischen Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch gleich. Die Kommission sieht es darüber hinaus als richtig an, Abtreibungen bis zum Zeitpunkt der eigenständigen Lebensfähigkeit des Kindes zu erlauben. Das wäre ab der 22. Schwangerschaftswoche. Auch hält sie eine Legalisierung der Eizellspende für legitim. Unter bestimmten Bedingungen halten die Kommissionsmitglieder auch eine legale Leihmutterschaft für denkbar. Die Organisation «Ärzte für das Leben» sprach in einer Stellungnahme trefflich von einem «schwarzen Tag für die Menschenrechte in Deutschland».
Meldung aus factum 03/2024
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