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von Thomas Lachenmaier

Mensch

Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland seit Mitte Februar drastisch eingeschränkt, die Möglichkeit zur Zensur weiter ausgebaut. Deutschland hat den «Digital Service Act» (DSA) beschlossen. Der Richter im Ruhestand, Dr. Manfred Kölsch, schreibt in einem Beitrag für die Berliner Zeitung, dass der Blick hinter die Fassade der Rechtsstaatlichkeit zeige, dass durch den DSA «wissentlich das von Art. 11 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 der EU-Menschenrechtskonvention und Art. 5GG garantierte Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ausgehöhlt wird».

Der DSA ermöglicht, auch nicht rechtswidrige Eintragungen auf Onlineplattformen und Suchmaschinen für löschungspflichtig zu erklären. Gesperrt werden können Inhalte, wenn sie «systemische Risiken» enthalten durch «schädliche Informationen», die «voraussichtlich nachteilige Auswirkungen» auf «die gesellschaftliche Debatte», die «öffentliche Sicherheit» oder die «öffentliche Gesundheit» haben können. «Die Bestimmungen im DSA sind so vage, dass beinahe alles – jeder Protest – zum Ziel von Sperren und Löschungen werden kann», kommentiert der Journalist Matthias Nikolaidis. Ein europaweites Netzwerk der Kommunikationsüberwachungsbürokratie soll die Löschung der Beiträge durchsetzen (Art. 85 DSA).

Onlineplattformen wie Google, Facebook, X, TikTok und Suchdienste sind verpflichtet, entsprechend zu kontrollieren und zu löschen. Ihnen drohen Geldbussen bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes, das können bei den Online-Riesen Milliardensummen sein. Sie werden also entsprechend rigoros vorgehen, um das zu vermeiden. Ein in Deutschland den DSA flankierendes «Medienfreiheitsgesetz» erinnert an den «Neusprech» in Orwells Roman 1984, der Begriffe in ihr Gegenteil verkehrt. Es etabliert eine behördliche Aufsicht über die Medien, bei der die EU Mitspracherecht hat. Der Bundesregierung zufolge «erleichtert» das Gesetz «die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Hierunter fällt auch die Redefreiheit im Internet.» Aus Zensur wird «Entfernung von Inhalten zum Schutz der Redefreiheit».

Der DSA geht über die ohnehin schon drastische Zensur durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weit hinaus. Faktisch wird durch den DSA ein «digitales Notstandsgesetz» eingeführt, das im Falle einer von der EU ausgerufenen Krise (etwa einer «Gesundheitskrise durch einen Virus») weitreichende Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit ermöglicht, warnen Kritiker.
Die Meinungsfreiheit sei «in akuter Gefahr», warnt der Jurist Dr. Manfred Kölsch. Was als «Desinformation» und «schädlich» bewertet wird, obliegt der EU-Kommission. Das bedeute, dass «politisch unliebsame Meinungen, ja wissenschaftlich argumentierte Positionen gelöscht werden können». Bürger werden sich einer inneren Vorzensur unterwerfen, mit der sprichwörtlichen «inneren Schere» im Kopf, um soziale Nachteile wie das Gesperrtwerden zu vermeiden.

Meldung aus factum 02/2024

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