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von Michael Kotsch
Meinungsfreiheit und Therapiefreiheit sind angefochten
Lange ging es nur darum, besondere sexuelle Orientierungen wie Homosexualität gesellschaftlich zu akzeptieren. Zwischenzeitlich geht die Politik offensichtlich dazu über, jede vom gesellschaftlichen Mainstream abweichende ethische Meinung per Gesetzesbeschluss und Bussgeldandrohung zu verbieten. Es ist erschreckend, wie sich die Regierung in private und religiös begründete Wertungen und Verhaltensweisen seiner Bürger einmischen will.
Der Gesundheitsminister begründet seinen Vorstoss unter anderem mit seiner eigenen homosexuellen Orientierung. «Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.» Hier scheinen sich auf ungute Weise persönliche Motive mit politischem Auftrag zu vermischen.
Sollte die von Spahn vorgeschlagene Gesetzesinitiative in dieser Weise beschlossen werden, dann könnte die seelsorgerliche Begleitung von Homosexuellen, die Probleme mit ihrer sexuellen Identität haben, schon bald zu einer Straftat werden. Mit diesem Gesetzesentwurf versucht die Bundesregierung einen jahrhundertealten sexualethischen Konsens aller christlichen Kirchen zu kriminalisieren.
Absurderweise werden Heterosexuelle, die homosexuelle Gefühle äussern, mit öffentlichen Geldern begleitet und therapiert; Homosexuellen aber, die gerne heterosexuell werden wollen, soll bei Strafandrohung jede fachliche Hilfe entzogen werden. Der Bibelbund fordert Freiheit in der Äusserung ethischer Überzeugungen und die Akzeptanz von Menschen, die ihre Homosexualität als Problem ansehen und sie deshalb verändern wollen. In dieser Phase der Gesetzgebung sollten Christen die Bundestagsabgeordneten ihrer Region kontaktieren, um eine Unterdrückung christlicher Sexualberatung zu verhindern.
Meldung aus factum 03/2019.
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