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von factum-Redaktion
Kritik an der legalisierten Tötung
Im Jahr 2003 sind 235 Menschen in Übereinstimmung mit den belgischen Gesetzen getötet worden. Zehn Jahre später waren es bereits 1807. Der Deutsche Bibelbund berichtet von seriösen Schätzungen, dass real an etwa doppelt so vielen Personen in Belgien «Sterbehilfe» praktiziert wird. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands geben allerdings nicht alle Ärzte die von ihnen durchgeführte Euthanasie auch an. Seit 2002 erlaubt das belgische Euthanasie-Gesetz die straffreie Tötung eines schwerkranken Menschen, der sich den Tod wünscht, wenn das Leiden als «anhaltend, unerträglich und unlinderbar» empfunden wird.
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisierte den jüngsten Fall von Euthanasie an einem belgischen Jugendlichen: «Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun.» Carine Brochier vom Europäischen Institut für Bioethik in Brüssel kommentiert: «Wir glauben, dass die palliativmedizinische Begleitung die gute, menschenwürdige Antwort ist, nicht die Sterbehilfe.»
Die belgischen Kriterien für legale Euthanasie erweisen sich in der Praxis als willkürlich, kritisiert Michael Kotsch vom Deutschen Bibelbund. Was konkret unter «anhaltend» und «unerträglich» verstanden wird, sei «sehr anfällig für individuelle Interpretationen und auch für offenkundigen Missbrauch». Es bestehe «die realistische Gefahr», dass «am Ende jede Begründung zur Beendung menschlichen Lebens legitimiert wird». Dadurch aber würden das Leben und die Vorstellung von einer «lebenswerten» Existenz zum Spielball gesellschaftlicher Moden. Jede euphemistisch als «Sterbehilfe» deklarierte Tötung untergrabe die nicht verfügbare Menschenwürde. Sie öffne Tür und Tor für eine endlose Diskussion um «wertes» und «unwertes» Leben. Anstelle einer legalisierten «Entsorgung» leidender Menschen durch eine fälschlich sogenannte «Sterbehilfe» brauche es mehr echte Hilfe für die Betroffenen.
(Artikel aus factum 08/2016)
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