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von factum-Redaktion
«Kein ‹Recht›, menschliches Leben zu vernichten»
So stimmten in Frankreich die beiden Parlamentskammern im März mit 780 zu 72 Stimmen zur Aufnahme der «Freiheit zur Abtreibung» in die Verfassung. Abtreibungsbefürworter feierten den Entscheid in Paris, der Eiffelturm glitzerte als Hommage. Premierminister Gabriel Attal sprach von einer «moralischen Schuld» gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten. Frankreich nimmt als weltweit erstes Land die Freiheit zur Abtreibung in die Verfassung auf. Die katholische Kirche machte deutlich, dass sie Abtreibungen weiterhin ablehnt. Die Päpstliche Akademie für das Leben teilte dem Sender BFMTV mit: «Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein ‹Recht› geben, ein menschliches Leben zu vernichten.»
In Dänemark sollen Frauen in Zukunft bis zum Ende der 18. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vornehmen lassen können. Bislang liegt die Grenze bei zwölf Wochen. Die Gesetzesänderung soll Mitte 2025 in Kraft treten. Sie sieht zudem vor, dass 15- bis 17-Jährige auch ohne die Erlaubnis ihrer Eltern oder die Zustimmung durch eine Kommission abtreiben dürfen. Eine gegenteilige Entwicklung hingegen gibt es in den offiziell zu Dänemark gehörenden Färöer-Inseln, die jedoch weitgehend autonom sind. Das Parlament lehnte Ende Mai eine Liberalisierung der Abtreibung ab. Die Gesetzesvorlage, welche die Einführung einer Fristenregelung bis zur 12. Woche vorsah, erhielt mit 15 zu 15 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Abtreibungen sind auf den Inseln deshalb weiterhin nur dann zulässig, wenn die Gesundheit der Schwangeren oder die ihres Kindes ernsthaft gefährdet ist, die Frau vergewaltigt oder Opfer eines Inzests wurde, oder aber als ungeeignet gilt, für das Kind zu sorgen.
Auch der US-Bundesstaat Florida stärkt den Lebensschutz. Nachdem der oberste Gerichtshof in Florida die Klagen von Vertretern der Abtreibungslobby, unter anderem Planned Parenthood, abgewiesen hat, hat das im April 2023 unterschriebene Gesetz eine weitere Hürde genommen. Abtreibungen sollen nicht mehr erlaubt sein, sobald ein Herzschlag des Kindes im Mutterleib festgestellt werden kann. Dies ist ab der sechsten Woche der Fall. Trotz des Gerichtsurteils ist die Rechtslage noch nicht final. Im November werden die Bürger Floridas in einem Referendum darüber abstimmen, ob ein Anspruch auf einen Zugang zu Abtreibung in die Verfassung aufgenommen werden soll.
Meldung aus factum 04/2024
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