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von Rebekka Schmidt
Gegentrend in Amerika
Derzeit versuchen Abgeordnete in Ohio, ein Gesetz durchzubekommen, das Ungeborene mit Down-Syndrom schützen soll. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wäre eine Abtreibung illegal, wenn Tests beim Embryo Trisomie 21 feststellen. Eine Abtreibung würde als Verbrechen geahndet, die handelnden Ärzte würden ihre Lizenz verlieren.
Der republikanische Senator Frank LaRose sagte: «Einige der liebsten, freundlichsten Menschen, die ich kenne, haben Down-Syndrom, für einige von uns ist es sehr beunruhigend, dass Menschen unserer Gesellschaft darüber entscheiden, dass das eine Leben etwas wert ist und das andere nicht, basierend auf genetischen Anomalien.»
Ähnliche Gesetze wie das in Ohio angestrebte sind bereits in North Dakota und Indiana in Kraft getreten. In Deutschland ist Abtreibung nicht rechtswidrig, wenn bei der Pränataldiagnostik eine Behinderung oder schwere Krankheit des Kindes festgestellt wird. In so einem Fall ist die Abtreibung sogar bis kurz vor der Geburt möglich. Neun von zehn Frauen entscheiden sich im Fall eines Ungeborenen mit Trisomie 21 für eine Abtreibung. Ähnlich ist die Situation in der Schweiz.
(Artikel aus factum 8/2017)
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