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von factum-Redaktion
Gebet und Politik
In Argentinien ist Abtreibung nur bei einer Schwangerschaft infolge von Vergewaltigung und bei einer gesundheitlichen Gefahr für Mutter oder Kind zulässig. Das angestrebte neue Gesetz hatte vorgesehen, die Tötung Ungeborener bis zur 14. Schwangerschaftswoche freizugeben. Mehrere hundert Ärzte hatten sich unter dem Motto «Ich bin Arzt, kein Mörder» gegen die geplante Legalisierung ausgesprochen. Sie befürchteten, in Konflikte gestürzt zu werden, wenn das Gesetz angenommen wird und der Arbeitgeber von ihnen verlangt, Abtreibungen durchzuführen.
Die christliche juristische Vereinigung «Alliance Defending Freedom» ADF (Allianz zur Verteidigung der Freiheit) begrüsste die Entscheidung des Parlaments. Argentinien habe seine Entscheidung trotz «enormen internationalen Drucks» gefällt. Es komme jetzt darauf an, alle schwangeren Frauen zu unterstützen, besonders diejenigen, «die unter schwierigen Bedingungen leben».
(Artikel aus factum 07/2018)
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