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von Raphael Berger
Für alle Mitgliedsländer verbindlich
Ihnen gegenüber stehen die westlichen Industrieländer, die zu einem guten Teil die Interessen ihrer Pharmakonzerne vertreten.
Mit den beiden Abkommen würden die Einflussmöglichkeiten der WHO auf die Gesundheitspolitik der einzelnen Staaten massiv ausgedehnt. WHO-Empfehlungen hätten künftig nicht mehr Empfehlungscharakter, sondern wären verbindlich. Dazu gehören Massnahmen wie die Anordnung von Quarantäne, Kontaktverfolgung, Zugangsbeschränkungen und Impfnachweisen; es droht die Einführung eines globalen digitalen Impfzertifikats. Diese Massnahmen sollen von den Mitgliedsstaaten unverzüglich umgesetzt werden. Das Ausrufen einer Pandemie oder eines internationalen Gesundheitsnotstands würde in der alleinigen Kompetenz des WHO-Generaldirektors liegen, einer demokratisch nicht legitimierten Person; was ebenso für die WHO gilt.
Der «One-Health-Ansatz» soll verschiedenste Aspekte, wie z. B. die Gesundheit von Mensch und Tier, die Bekämpfung von Gefahren für Ökosysteme, den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Massnahmen gegen den Klimawandel integrieren und vereinheitlichen. Einen derart unbestimmten Rechtsbegriff zur Grundlage so weitreichender Massnahmen wie der Ausrufung einer Pandemie zu machen, sei problematisch, hält lic. iur. Ralph Studer im Magazin der Stiftung Zukunft CH (Ausgabe 2/24) fest. Es bestehe auch keine Gewaltenteilung und keine Korrekturmöglichkeit. Ein besonders heikler Punkt sei, dass die Mitgliedsstaaten in beiden Verträgen verpflichtet werden, «falsche» und «irreführende» Informationen zu bekämpfen. «Somit liegt der Entscheid, was als richtig oder falsch deklariert wird, letztlich bei der WHO», erläutert Studer.
Noch liegen keine vorgeschlagenen Vertragstexte vor, diese hätten nach Regeln der WHO bis Ende Januar, also vier Monate vor der Weltgesundheitsversammlung, an die Regierungen übermittelt werden müssen. Generell fehlt der Wille zur Transparenz und Offenheit. Für die Annahme des Pandemievertrags ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsländer erforderlich. Anschliessend muss der Vertrag innerhalb von 18 Monaten von jedem Mitgliedsstaat ratifiziert werden. Für die Annahme der IGV genügt eine einfache Mehrheit. Wenn sie von der Schweiz oder einem anderen Land nicht innert 10 Monaten abgelehnt werden, gelten sie ab März 2025 automatisch für jedes Mitgliedsland.
In der Schweiz sind parlamentarische Motionen gegen dieses zutiefst undemokratische Vorhaben hängig, die das Parlament in die Verantwortung nehmen wollen; zudem hat die Stiftung Zukunft CH eine Protestkartenaktion lanciert.1 In Deutschland beschloss der Bundestag bereits letztes Jahr mit grosser Mehrheit eine «Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation». Die unterschriebenen Verträge müssten aber auch hier noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
1 Die Karte «Stoppt die geplanten WHO-Verträge» kann per Telefon +41 (0)52 268 65 00, E-Mail info@zukunft-ch.ch oder unter www.zukunft-ch.ch bestellt werden.
Meldung aus factum 03/2024
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