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von factum-Redaktion
Freie Meinungsäusserung unter Druck
Schon der Besitz potenziell Hass-erzeugender Materialien kann geahndet werden, ebenso müsste der Angeklagte mittels Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen. Auch soll die Strafverfolgung vereinfacht werden. Der neue Gesetzesentwurf nennt auch weitere «geschützte Minderheiten». Neben Ethnie und sexueller Orientierung sind auch Behinderung oder Gender-Identität gemeint. Bisher konnten sich Beschuldigte in Bezug auf den Inhalt der Hassbotschaft auf Unwissenheit oder fehlende böse Absicht berufen. Das dürfte in Zukunft schwieriger werden.
All dies geschieht vor dem Hintergrund der schwammigen Definition von «Hassrede» und davon, was eine «Störung des öffentlichen Friedens» sein soll. Je nach politischer Opportunität kann die Auslegung angepasst werden. Das gibt der Zensur einen weiten Raum. Elon Musk bezeichnete das irische Gesetz als einen «massiven Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäusserung». Der kanadische Intellektuelle Jordan Peterson verwies darauf, dass in Kanada ein ähnliches Gesetz in Ausarbeitung ist.
Meldung aus factum 04/2023
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